Detektive
Detektive sind Privatermittler, die Berufsbezeichnung leitet sich vom lateinischen detegere ab, was Entdecken oder Aufdecken bedeutet. Im englischen Sprachraum wird die Bezeichnung “detective” als Dienstgrad in Ermittlungsbehörden verwendet, daher der Zusatz “Privat”-Detektive.
Beruflicher Status der Detektive in Deutschland
Detektive erheben Beweise durch Observationen und Recherchen, dokumentieren sie und tragen sie gerichtsverwertbar zusammen. Dabei müssen sie sich streng an geltende Gesetze halten, weil sonst eine Gerichtsverwertbarkeit nicht gegeben wäre. Detektive arbeiten in verschiedensten Bereichen für Wirtschaftsunternehmen oder Privatpersonen, entweder sind sie selbstständig oder in einer Detektei oder Anwaltskanzlei angestellt. In Deutschland genießen Detektive keine hoheitlichen Befugnisse oder anderweitige Sonderrechte, sie können nur das ermitteln, was jeder Privatperson erlaubt ist. Sie arbeiten also mit den “Jedermannsrechten”, zum Beispiel der Jedermann-Festnahme, die auch jeder Privatperson bei Verdacht auf eine Straftat gestattet ist. Auch eine staatliche Lizenz ist für Detektive nicht erforderlich und wird nicht vergeben. Innerhalb der Gewerbeordnung melden sie nach § 38 Gewerbeordnung ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an. Die Berufsbezeichnung “Detektiv” ist nicht geschützt.
Tätigkeitsbereich der Detektive
Zwischen einem Kunden und einem Detektiv wird bei der Beauftragung ein Dienstvertrag höherer Art nach § 611 BGB geschlossen, bei dem der Auftragnehmer die Erbringung der Dienste, nicht aber den Erfolg schuldet (in Abgrenzung zum Werkvertrag). Detektive werden in aller Regel beauftragt, wenn die Dienste von Polizei und Staatsanwaltschaft nicht ausreichen dürften, um das Ermittlungsbedürfnis des beauftragenden Kunden zu befriedigen, oder wenn deren Einschaltung nicht möglich oder nicht gewollt ist. Dennoch können auf Grund der Erkenntnisse der Detektive später staatliche Behörden zugeschaltet werden, oder es wird ihnen Beweismaterial übergeben. Es gibt eine Reihe von Bereichen, in denen staatliche Behörden nicht tätig werden, entweder weil ein de jure unerlaubtes Handeln der observierten Person(en) ohnehin nicht vorliegt, also im Privatbereich, oder weil das Ermittlungsinteresse staatlicherseits zu gering ist, zum Beispiel, wenn Detektive Arbeitnehmer überwachen, die während einer Krankschreibung nebenher arbeiten.