Infos über Detektive

Wer kennt nicht die legendären Detektive aus Film und Fernsehen. Die Realität eines Sherlock Holmes, eines Hercule Poirot oder eines Philip Marlowe hat allerdings nicht allzu viel mit dem tatsächlichen Berufsleben der Privatermittler zu tun. Noch weniger entspricht eine wie Miss Marple dem, was Detektive üblicherweise zu leisten haben. Deren Hauptaufgabe ist es nämlich, im Auftrag eines Klienten gerichtsverwertbares Material und Beweise für eine vermutete Sachlage zusammenzustellen. Moderne Detektive observieren, recherchieren, befragen oder dokumentieren schriftlich und fotografisch. Sie sind vom Wirtschaftsdetektiv und vom Kaufhausdetektiv bzw. Bewacher zu unterscheiden. Private Detektive arbeiten entweder auf selbständiger Basis oder als angestellte Mitarbeiter einer Detektei bzw. Anwaltskanzlei. Detektivische Helden sind sie alle nicht, aber detektivischer Spürsinn wird durchaus benötigt.

Deutsche Detektive sind Gewerbetreibende

Ihre Arbeitsgrundlage ist das so genannte Jedermannsrecht, das auch die Möglichkeit einer Festnahme nach Jedermannsrecht einschließt. Die Berufsbezeichnung “Detektive” ist bis heute keine geschützte Bezeichnung. Auch die Ausbildung für Detektive ist trotz aller Bemühungen nicht einheitlich geregelt. Es existiert allerdings ein „Berufsbildungsplan für Detektive“ sowie eine Berufsordnung, die für Deutschland gilt. Daneben kann man mit Weiterbildung seine detektivischen Kenntnisse erweitern. Die Ausbildung bei der Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe hat die höchste Qualität. Ein Detektiv arbeitet grundsätzlich nicht auf Erfolgshonorar, weil man nicht im Voraus weiß, ob die Ermittlungsergebnisse wie gewünscht sein werden. In der Regel wählen die Auftraggeber Detektive, wenn sie anders nicht an Beweise herankommen oder wenn die Behörden vorerst aus dem Spiel bleiben soll. Es gibt aber auch Situationen, in denen Strafverfolgungsbehörden gar nicht einschreiten dürfen und Detektive ihre Arbeit übernehmen. Die typischen Arbeitsfelder, in denen Detektive in Deutschland tätig werden, sind Familien- und Scheidungsangelegenheiten, Erbschafts- und Sorgerechtsprobleme oder verweigerte Unterhaltszahlungen. Sie alle unterliegen dem Zivilrecht.