Privatdetektiv

Viele kennen fiktive Privatdetektive wie Josef Matula, Lenßen & Partner und Thomas Magnum. Oder Gruppen von jugendlichen Privatdetektiven wie “Die drei Fragezeichen” und “TKKG”. Auch Meisterdetektive wie Sherlock Holmes, Nick Knatterton und Hercule Poirot sowie Hobby-Privatdetektive wie Miss Marple sind bekannt.

Was macht jedoch einen realen Privatdetektiv aus?

Er ist eine freiberuflich tätige oder bei einer Detektei oder Rechtsanwaltskanzlei angestellte Person, die in privatem Auftrag Ermittlungen anstellt.

Der Privatdetektiv (lateinisch für “Aufdecker”) hat sogar eine beliebte Unterform des Kriminalfilms geschaffen – den Detektivfilm. In dessen Mittelpunkt steht oft die Aufklärung eines Verbrechens durch einen meist allein ermittelnden Detektiv. Anders als in angelsächsischen Ländern sind in Deutschland dafür jedoch gesetzlich die staatlichen Stellen wie Staatsanwaltschaft und Polizei zuständig, während Privatdetektive sich auf keine Sonderrechte oder hoheitlichen Befugnisse, insbesondere bei einer Festnahme, berufen können. Auch können die gut 900 Privatdetektive in Deutschland keine staatliche Lizenz erhalten und ihre Berufsbezeichnung nicht schützen lassen.

So kann der Privatdetektiv (daher der Namenszusatz “Privat-”) den staatlichen Stellen nur helfen, indem er die Zielperson observiert und die Hintergründe recherchiert. Seine Erkenntnisse dokumentiert er für den Auftraggeber, der diese Beweismittel an ein Gericht weitergeben kann. Manchmal will der Auftraggeber vom Privatdetektiv erst einmal genügend Informationen haben, ehe er eventuell die Staatsanwaltschaft einschaltet. Meist wird der Privatdetektiv jedoch beauftragt, wenn die staatlichen Stellen nicht von selbst ermitteln dürfen.

In privaten Angelegenheiten kennen wir teils aus Filmen den meist wohlhabenden besorgten Ehegatten, der seinen Partner beschatten lässt, um ihm eheliche Untreue oder Verstöße in Sorgerechts-, Erbschafts- oder Unterhaltssachen in einem Gerichtsprozess nachweisen zu können.

Privatdetektive

Von Unternehmen werden im gewerblichen Bereich eher spezialisierte Wirtschaftsdetekteien eingesetzt. Diese ermitteln gegen Konkurrenten in Wettbewerbsangelegenheiten, überprüfen die Bonität von Schuldnern und werden im Bereich Patentrechtsverletzung, Computerkriminalität und Wirtschaftsspionage tätig. Im Personalbereich wird beispielsweise oft ein Privatdetektiv eingesetzt, wenn ein Arbeitgeber vermutet, dass sein krankgeschriebener Angestellter schwarz arbeitet oder sonstigen der Genesung abträglichen Aktivitäten nachgeht.